Einhaltung Vorschriften Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs

Lieferando couriers pushing their bikes while talking with each other

In Österreich gelten sowohl für herkömmliche Fahrräder als auch für E-Bikes besondere Vorschriften, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Hier findest du eine Aufschlüsselung der Anforderungen:

Konformitätsanforderungen für herkömmliche Fahrräder:

Bremssystem: Fahrräder müssen mit zwei unabhängigen und wirksamen Bremssystemen ausgestattet sein, die das Fahrrad sofort zum Stehen bringen können.

Leuchten und Reflektoren - bei Fahrten in der Nacht oder bei schlechten Sichtverhältnissen müssen die Fahrräder Folgendes aufweisen:

  • Ein weißes oder gelbes Vorderlicht (Dauerlicht oder blinkend).

  • Ein rotes Rücklicht (Dauerlicht oder blinkend).

  • Einen roten Rückstrahler.

  • Reflektoren an den Pedalen oder an den Radspeichen.

Akustische Warnvorrichtung: Fahrräder müssen mit einer funktionierenden Klingel oder einer anderen akustischen Warnvorrichtung ausgestattet sein.

Allgemeiner Zustand: Das Fahrrad muss sich in einem sicheren und verkehrstauglichen Zustand befinden.

Konformitätsanforderungen für E-Bikes/Pedelecs:

Primärer Antrieb: Das E-Bike muss so konstruiert sein, dass der Antrieb in erster Linie durch den bzw. die Radfahrer:in erfolgt; Motorunterstützung gibt es nur beim Treten. Bis 31.09.2026 sind auch E-Bikes mit Gasgriff als Fahrräder zugelassen.

Maximale Leistung: Die maximale Dauernennleistung des Motors darf 250 Watt nicht überschreiten.

Geschwindigkeitsbegrenzung:

  • Die Leistung muss mit zunehmender Geschwindigkeit immer weiter abnehmen.

  • Die Motorunterstützung muss sich abschalten, wenn das E-Bike eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht.

  • Die Motorunterstützung muss sich auch abschalten, wenn der bzw. die Radfahrer:in aufhört, zu treten (ab 01.10.2026).

Einstufung: E-Bikes (mit den zuvor genannten Einschränkungen) werden in Österreich wie herkömmliche Fahrräder behandelt.

Leuchten und akustische Warneinrichtung: Für E-Bikes gelten die gleichen Regeln wie für herkömmliche Fahrräder.

Denke daran, dass in Österreich genutzte E-Bikes den einschlägigen EU-Normen entsprechen müssen, einschließlich derjenigen mit der CE-Kennzeichnung. Für weitere Informationen und Regeln für E-Bikes und Fahrräder hier klicken.

Wichtige Änderung für E-Mopeds ab 1. Oktober 2026:

Ab 1. Oktober 2026 ändert sich in Österreich einiges für E-Mopeds. Fahrräder mit Gasgriff (sogenannte Throttle Bikes) sind ab diesem Datum nicht mehr als Fahrräder zugelassen – sie gelten dann als Kraftfahrzeuge (Klasse L1e-B). Das bedeutet: Wer ein solches Fahrzeug weiterhin nutzen möchte, braucht zwingend eine Zulassung, ein Kennzeichen, eine Versicherung, einen Führerschein sowie einen Helm. Ohne diese Voraussetzungen darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr betrieben werden. Außerdem dürfen E-Mopeds dann nicht mehr auf Radwegen fahren oder gegen Einbahnen fahren – sie gehören ausschließlich auf die Fahrbahn. Weitere Infos dazu gibt es hier.


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Geschrieben von: Lieferando Assistance Hub

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